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Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen Hostplane Domain Cloud Service GmbH (nachfolgend "HostPlane" genannt), ansässig in der Habenhauser Landstraße 27, 28277 Bremen, Deutschland, und dem Unternehmen oder der Einzelperson (nachfolgend "Kunde" genannt), die Dienstleistungen von HostPlane erwirbt.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand Bremen, Deutschland.
HostPlane führt Backups in den auf den jeweiligen Produktseiten angegebenen Intervallen durch. Die Integrität und dauerhafte Verfügbarkeit dieser Backups wird jedoch nicht garantiert. Der Kunde erkennt an, dass er letztendlich für seine eigenen Daten verantwortlich ist. HostPlane rät dem Kunden dringend, eigene lokale Kopien kritischer Daten aufzubewahren. HostPlane übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
Soweit nach deutschem Recht zulässig, haftet HostPlane nicht für indirekte, zufällige, spezielle, Folge- oder Strafschäden oder für entgangenen Gewinn oder Umsatz. Die Haftung ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Darstellung der Dienste auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons ("Zahlungspflichtig bestellen") gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn HostPlane eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail versendet oder die Zugangsdaten für den Dienst bereitstellt.
HostPlane behält sich das Recht vor, die Preise für laufende Verträge zu erhöhen, wenn die Beschaffungskosten steigen. Kunden werden mindestens 4 Wochen im Voraus per E-Mail über Preisänderungen informiert. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % pro Jahr, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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